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Finanzen & Börse

Separierung zur Pfändung: Was bedeutet die Kontoaktivität?

Der Begriff „Separierung zur Pfändung“ kann auf dem Kontoauszug beziehungsweise der Online-Übersicht der Kontoaktivitäten eines Kontos auftauchen. Dabei handelt es sich um einen Fachbegriff, der z. B. von Sparkassen verwendet wird, wenn auf dem Konto eine Pfändung eingeht, die das Guthaben des Kontos unterschreitet. Mit der Separierung wird der gepfändete Betrag „geblockt“.

Befinden sich beispielsweise 5.000 EUR auf dem Konto und geht eine Pfändung über 2.000 EUR ein, werden 2.000 EUR auf dem Konto gesperrt. Über das restliche Guthaben kann ganz normal verfügt werden, z. B. im Rahmen von Online-Shopping oder Überweisungen – im Beispiel also über die 3.000 EUR. Bei einigen Banken erfolgt die Separierung nicht nur durch den Vermerk „Separierung zur Pfändung“, sondern der Betrag wird im Anschluss auf ein Unterkonto des eigentlichen Kontos gebucht. Dieses Unterkonto wird bei einigen Banken auch Separierungskonto genannt. Auch bei einem Unterkonto ist ein Zugriff auf den zu pfändenden Betrag nicht mehr möglich.

Was muss beachtet werden, wenn „Separierung zur Pfändung“ in der Kontoübersicht erscheint?

Die „Separierung zur Pfändung“ erfolgt automatisch, d. h., sie müssen keine Überweisungen o. ä. auslösen. Die Banken beziehungsweise Sparkassen haben hierfür jeweils individuelle Vorgehen entwickelt, die nach Eingang einer Pfändung automatisch durchgeführt werden. Wenn die Separierung in der Kontoübersicht sichtbar wird, sollte Ihnen eine Pfändung bekannt sein. Einer Kontopfändung gehen mehrere Verfahrensschritte voraus – so wird der Schuldner in der Regel mehrfach zur Zahlung der Forderung aufgefordert und ein Mahnbescheid zugestellt, bevor eine Kontopfändung eingeleitet wird.

Wenn Sie mit der Pfändung nicht einverstanden sind, müssen Sie beim Gläubiger oder gegebenenfalls beim zuständigen Amtsgericht Widerspruch gegen die Pfändung einlegen. Die Bank beziehungsweise Sparkasse ist in Bezug auf die Pfändung nur eine ausführende Stelle. Wenn Sie von der Pfändung nichts wissen, sollten Sie sich mit Ihrer Bank oder Ihrem Bankberater in Verbindung setzen, um den Eintrag im Kontoauszug zu klären.

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Eine Pfändung auf dem Konto wird der Schufa gemeldet. Dadurch verschlechtert sich Ihre Kreditwürdigkeit. Ist das Konto mit einem Dispositionskredit verbunden, darf die Pfändung nicht automatisch zur Inanspruchnahme des Kreditrahmens führen. Auch mit einer „Separierung zur Pfändung“ gelangt ein Konto also nicht in den Dispokredit. Allerdings kann Ihre Bank den Rahmen, der grundsätzlich für einen solchen Kredit zur Verfügung steht, herabsetzen. Gleichzeitig können für zukünftige Kredite höhere Zinsen anfallen oder höhere Sicherheiten verlangt werden.

Was ist im Verhältnis zu einem Pfändungsschutzkonto zu beachten?

Ein Pfändungsschutzkonto (auch P-Konto genannt) ist eine Möglichkeit für Schuldner, die vollständige Pfändung ihres Kontos zu verhindern. Bei einem Pfändungsschutzkonto ist der gesetzlich festgelegte Sockelbetrag von derzeit 410 Euro pfändungsfrei. Dieser Sockelbetrag kann erhöht werden, wenn z. B. Unterhaltszahlungen über das Konto laufen. Damit kann der Kontoinhaber das Konto weiterhin für den täglichen Zahlungsverkehr nutzen. Die Umwandlung eines normalen Kontos in ein Pfändungsschutzkonto kann jederzeit bei der Bank beantragt werden.

Auch bei einem P-Konto kann der Eintrag „Separierung zur Pfändung“ auftreten, da grundsätzlich die gleichen Regelungen gelten. Liegen für das Pfändungsschutzkonto keine Pfändungen vor und eine neue Pfändung, die geringer ist als der Kontostand und zudem nicht dazu führt, dass die 410 EUR Grenze unterschritten wird, tritt ein, dann wird der zu pfändende Betrag vom Konto separiert. Damit ist auch in diesem Fall sichergestellt, dass der Kontoinhaber über das verbleibende Guthaben verfügen kann.

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