Teilinsolvenzen stehen ausschließlich Unternehmen zur Verfügung und unterliegen den staatlichen Gesetzen am Unternehmensstandort. Sie sind nicht zu verwechseln mit der Privatinsolvenz mit Restschuldbefreiung, welche auch Privatpersonen möglich ist.
Inhaltsverzeichnis
Teilinsolvenz zwecks Unternehmensrettung
Die Teilinsolvenz ist ein sinnvolles Instrument zur Rettung von Konzernen und Unternehmen mit verschiedenen Geschäftsbereichen. Sie ist beispielsweise das Mittel der Wahl, wenn das Kerngeschäft durchaus rentabel ist, jedoch eines oder mehrere Schwesterunternehmen rote Zahlen schreiben. In Deutschland sind insbesondere Fluggesellschaften prominente Beispiele für Teilinsolvenzen.
Bei welchen Rechtsformen kommt eine Teilinsolvenz infrage?
Ob eine Teilinsolvenz für das Unternehmen infrage kommt, hängt von dessen Rechtsform, Struktur und dem Erfüllen der hinreichenden Voraussetzungen ab. Fachanwälte für Wirtschaftsrecht können auf diesem komplexen Gebiet kompetenten Rat erteilen. Bei einigen Unternehmensformen besteht sogar die Pflicht zum rechtzeitigen Antrag auf Insolvenzeröffnung.
- Bei GmbH, Vereinen, AGs und Genossenschaften haften die Gesellschafter mit ihrem persönlichen Vermögen für Schäden durch den verspäteten Antrag.
- Selbiges gilt für die prüfungspflichtigen juristischen Personen einer GmbH & Co KG, welche zudem im Rahmen weiterer 100 000 Euro haftbar sind.
- Die Antragspflicht gilt nicht für OG, KG und Einzelunternehmen. Jedoch können Gläubiger hier die Schuld bei persönlich haftenden Gesellschaftern oder dem Unternehmer durch Zwangsvollstreckung eintreiben.
Wie ist der Ablauf?
Die Teilinsolvenz ist an die Bedingung eines Sanierungsverfahrens geknüpft. Dazu muss der Schuldner anbieten, mindestens 20 % aller Forderungen binnen zwei Jahren zu begleichen. Zur Stattgabe des Antrags genügt eine einfache Mehrheit aller stimmberechtigten, anwesenden Gläubiger, sofern die Summe ihrer Forderungen mehr als 50 % der Gesamtforderung aller anwesenden Gläubiger beträgt. Für die Teilinsolvenz mit Eigenverwaltung müssen 30 % der Insolvenzforderungen beglichen werden. Zusätzlich zum Sanierungsplan sind Unterlagen wie Finanzplan sowie detaillierter Vermögens- und Schuldenstand einzureichen.
Sanierungsverfahren als Bedingung der Teilinsolvenz
Ab der Antragstellung bis zum Abschluss des Insolvenzverfahrens können Schuldner ein Sanierungsverfahren anstreben. Durch die Erfüllung der Bedingungen anhand des Sanierungsplans erlischt dann die Restschuld. Für die Sanierung in Eigenverwaltung sind die Vorgaben noch strenger. Im Gegensatz zum stillen Vergleich, welcher die Zustimmung jedes einzelnen Gläubigers erfordert, genügt es, wenn eine Mehrheit der Gläubiger einwilligt.
Case Study: Teilantrag auf Gläubigerschutz
Eine anschauliche Case Study zum Teilantrag auf Gläubigerschutz ist die Kryptobörse Genesis. Sie stellte einen Teilinsolvenzantrag für ihre Kreditvergabesparte, um die Handelssparte für Kryptowährungen im Rahmen des Sanierungsverfahrens zu erhalten. Ursache für die Entscheidung war eine Verknappung der Liquidität, welche seit längerem Verhandlungen mit diversen Gläubigergruppen bedingt hatte.
Chapter 11: Teilinsolvenz nach US-Recht
Internationale Konzerne mit Sitz in den USA wickeln die Teilinsolvenz mit Sanierung nach US-Recht ab. Hierzu beantragt das Unternehmen die Insolvenz nach Chapter 11. Das Verfahren gestattet eine Fortführung der Geschäftstätigkeit und strebt eine Restrukturierung an. Bis zum Abschluss werden rechtliche Schritte der Gläubiger unterbunden. Dabei erhalten neue Geldgeber stets Vorrang vor alten Gläubigern (higher priority back). Somit trägt das Chapter-11-Verfahren zur Finanzierungssicherheit dieser Unternehmen bei.
Für den Antrag ist eine bestehende Zahlungsunfähigkeit nicht zwingend notwendig, sondern es genügt, wenn eine solche absehbar ist; etwa durch zu erwartende Schadensersatzforderungen. Das Gesetz stellt zudem sicher, dass Gläubiger, die keine Schuldtitel oder Geld erhalten haben, mit Aktien des Unternehmens entschädigt werden. Bekannte Beispiele für die Anwendung von Chapter 11 sind die Insolvenz von Lehman Brothers (2008) und General Motors (2009). Kritiker bemängeln, dass die Gesetzgebung zu nachsichtig mit nicht sanierungswürdigen Unternehmen sei und der künstlich geschaffene Konkurrenzvorteil zu einer Verfälschung der Märkte führe.
Fazit
Die Teilinsolvenz kann helfen, in Schieflage geratenen Unternehmen die Fortführung ihres Betriebs zu ermöglichen. Führende Ökonomen vertreten die Hypothese, dass das funktionierende Unternehmen mehr wert sei, als durch die Veräußerung seiner Einzelteile zu erzielen ist. Weitere Argumente sind der Erhalt von Arbeitsplätzen und die gesamtwirtschaftliche Stabilisierung ganzer Branchen.