Knebelvertrag
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Knebelvertrag: Was ist das und wie kann man sich schützen?

Als Knebelvertrag bezeichnet man ein Vertragswerk, das darauf abzielt, eine Vertragspartei möglichst langfristig in einem unausgewogenen Vertragsverhältnis festzuhalten. Derartige Knebelverträge tauchen meistens im Arbeitsleben auf, sie sind aber auch in den Sektoren Strom, Mobilfunk, Immobilien oder Versicherungen vertreten. Markantes Merkmal eines solchen Vertrages sind extrem lange Kündigungsfristen.

Solche Verträge können rechtlich gänzlich oder in Teilen nichtig sein. In Deutschland kommen hierfür Verstöße gegen das Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen in Betracht, soweit diese anwendbar sind. Ferner kann ein sittenwidriges Rechtsgeschäft nach § 138 Abs. 1 oder Wucher nach § 138 Abs. 2 BGB vorliegen.

Gründe für die Meidung von Knebelverträgen

Knebelverträge tauchen im Berufsleben am häufigsten auf. Folgende Kriterien deuten auf einen derartigen Vertrag hin:

  • extrem lange Kündigungsfristen,
  • weit unterdurchschnittliche Entlohnung,
  • Verzicht auf besondere Zusatzleistungen und Zuwendungen des Arbeitgebers,
  • umfangreiches Beschäftigungsspektrum und hohe Leistungserwartungen bei einer relativ niedrigen Vergütung.

Den Knebelvertrag hat meistens allein der Arbeitnehmer zu erfüllen. Der Arbeitgeber nimmt eine Monopolfunktion ein, weil er als Patriarch die Führung innehat und der Arbeitnehmer sich den Anweisungen unterwerfen muss. Während der Arbeitgeber von diesem Vertrag stark profitiert, leidet die Gesundheit des Arbeitnehmers sehr.

Lange Kündigungsfristen

Knebelverträge werden im Berufsleben häufig zwischen Auftraggebern und Auftragnehmern geschlossen. Der Auftragnehmer wird verpflichtet, möglichst lange (beispielsweise für nicht unter sechs Monate) lediglich für diesen einen Auftraggeber zu arbeiten. Für den Auftragnehmer gelten nicht die gleichen Rechte wie für Arbeitnehmer im normalen Arbeitsleben. Zwischen den einzelnen Vertragsparteien sind Vereinbarungen üblich, die im Allgemeinen bei Beschäftigungsverhältnissen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer unmöglich sind. Häufig tauchen derartige Abmachungen in Arbeitsverträgen über freie Mitarbeit auf oder werden als Werkvertrag oder Honorarvertrag näher beschrieben.

Wer von seinem Auftraggeber ständig Weisungen im Hinblick auf seine Arbeit erhält, sich am Markt auch nicht mehr frei entfalten kann und somit auch keine neuen Kunden mehr gewinnen kann, befindet sich in einer prekären Lage. Die Grenze zur Scheinselbstständigkeit ist häufig gleitend. Vor der Unterzeichnung eines Arbeitsvertrages mit zahlreichen dubiosen Klauseln sollte unbedingt ein Rechtsanwalt konsultiert werden.

gesetze gegen knebelverträge
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Geringe Bezahlung

Ein weiteres Merkmal des Knebelvertrages stellt sehr häufig eine geringe Bezahlung dar. Diese niedrige Entlohnung ist sehr häufig auch mit einer langen Kündigungsfrist verbunden. Arbeitnehmer, die ein derartiges Vertragswerk unterzeichnen, sind dauernd im Nachteil. Außerdem können auch finanzielle Schwierigkeiten auftreten, weil Arbeitnehmer und vor allem auch Freelancer, die einen derartigen Knebelvertrag unterschreiben, ihre Kosten nicht mehr ausgleichen können.

Knebelvertrag bei Versicherungen

In den Sektoren Versicherungen und Finanzen ist diese Vertragsart besonders beliebt. . Angestrebt wird eine möglichst lange Bindungsdauer an ein teilweise sehr schlechtes Produkt mit ungünstigen Konditionen. Das Preis-Leistungs-Verhältnis ist häufig unbefriedigend. Zudem ändern sind die Konditionen in den Bereichen Versicherungen und Finanzen am Markt jährlich. Allein schon deshalb erscheint es nicht sinnvoll, einen derartigen Vertrag abzuschließen. Oft tauchen in diesen Verträgen auch nicht rechtmäßige Klauseln auf. Bei Unklarheiten sollte auch hier ein Rechtsanwalt zurate gezogen werden, wenn man schon einen solchen Vertrag unterzeichnet hat.

Abos für Zeitschriften, Handytarife oder das Internet

Auch diese Bereiche bleiben nicht von Knebelverträgen verschont. Allen diesen Verträgen ist gemeinsam, dass sie über Jahre hinweg nicht kündbar sind. Nach aktueller Gesetzeslage sollte dies jedoch in den Bereichen Mobilfunk und Internet nicht mehr möglich sein. Das eigene Bauchgefühl ist hier ganz gut verlässlich. Sind Bedenken vorhanden, sollte man grundsätzlich nirgendwo zustimmen.

Fazit zum Knebelvertrag

Ein Knebelvertrag ist eine Vereinbarung, welche die Entscheidungsfreiheit eines Partners in wirtschaftlicher Hinsicht stark beschränkt, dass er keine wesentlichen Entscheidungen mehr selbst treffen kann. Dazu gehören nicht nur Klauseln, die die Entscheidungsfreiheit unmittelbar einengen, sondern auch beispielsweise Sicherungsübereignungen des größten Teils eines Warenlagers oder der Produktionsmittel, wenn der Schuldner über sie auch im Rahmen einer ordnungsgemäßen Betriebsführung nicht mehr verfügen darf, oder eventuell die Abtretung aller künftigen geschäftlichen Forderungen, selbst wenn aus diesen Ansprüchen Dritter beglichen werden, die auch der Schuldner vorrangig erfüllen müsste (beispielsweise Lohnforderungen seiner Arbeiter). Je länger sich eine Beschränkung auswirken kann, um so mehr Entscheidungsspielraum muss dem Vertragspartner verbleiben. Ein Knebelvertrag ist ein sittenwidriges Rechtsgeschäft.

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