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Finanzen & Börse

Vermögenswirksame Leistungen mit ETFs: Ein Kinderspiel für Anleger?

Mit vermögenswirksamen Leistungen (VL) haben Arbeitnehmer die Möglichkeit, zusätzliches Geld vom Arbeitgeber für Vermögensaufbau und Altersvorsorge zu nutzen. Eine beliebte Art, dieses Geld zu investieren, sind vermögenswirksame Leistungen mit ETFs.

Diese Art der Anlage ist vergleichbar mit klassischen ETF-Sparplänen: Also eine kostengünstige und automatisierte Anlage. Mit dem einzigen Unterschied, dass in diesem Fall vermögenswirksame Leistungen und kein „eigenes Geld“ investiert werden. Beim Thema VL gibt es einige Details zu beachten, wie den Höchstbetrag, die Wartefrist sowie die Entscheidung bei der Anbieterwahl. Aber kompliziert muss VL-Sparen in der heutigen Zeit längst nicht mehr sein.

Freie Auswahl, jedoch wenige Anbieter

Wer einen VL-Sparplan mit ETFs starten möchte, wird nach dieser Entscheidung die Möglichkeiten der unterschiedlichen Anbieter recherchieren. Betrachtet man die etabliertesten Anbieter für VL-Sparen, erkennt man schnell, dass die Auswahl an Anbietern überschaubar ist. Beim Vergleich von Finvesto, Comdirect und Oskar wird deutlich: Die Auswahl an Anbietern für die Anlage von vermögenswirksamen Leistungen mit ETFs ist gering – vor allem, wenn man den Vergleich zu anderen Märkten heranzieht.

Nimmt man den Markt für Wertpapierdepots, so erscheint die Vielfalt an Anbietern sehr groß zu sein. Dort sind viele große Player anzutreffen: Von etablierten Bankhäusern bis hin zu modernen und schnell wachsenden Neobrokern ist alles vertreten. Klassische Banken bieten VL-Sparen häufig nur über Sparpläne mit geringer Verzinsung an: Ein interessantes Beispiel ist das ING VL-Sparen (ohne ETFs) – so bietet die bekannte Direktbank ING (ehemals ING DiBa) lediglich festverzinsliche Sparpläne an. ETFs, Fonds und andere Produkte können nicht mittels VL bespart werden.

Höchstbetrag des Gesetzgebers beachten

Der Höchstbetrag für vermögenswirksame Leistungen beträgt 40 € im Monat. Im Normalfall wird dieses Zusatz-Geld sechs Jahre lang in einen VL-Vertrag investiert und kann nach einer Wartefrist von einem Jahr ausgezahlt werden: Der Anleger kann nach dieser Zeitspanne also frei darüber verfügen. Je nach Einkommensverhältnissen ist außerdem die Gewährung der Arbeitnehmersparzulage möglich.

Clever investieren und renditestark anlegen

Entscheidend bei vermögenswirksamen Leistungen ist zunächst einmal, dass Arbeitnehmer ihr Recht auf VL bewusst wird. Immerhin können das bis zu 480 € VL jährlich sein mit maximal 80 € Förderung im Jahr, welche hinzukommen kann. Erst im zweiten Schritt ist entscheidend, wie das Extra-Geld angelegt werden soll. Für Anleger, die sich thematisch mit dem aktuellen Niedrigzinsniveau und verschiedenen Anlagemöglichkeiten auseinandergesetzt haben, wird schnell klar: Außer mit ETFs (und gegebenenfalls Fonds) werden kaum Renditen zu erwirtschaften sein. Zumindest sind Renditen über die Inflation hinaus ohne die Anlage in Wertpapiere kaum realistisch.

Vermögenswirksame Leistungen nicht ungenutzt lassen

Eine große Zahl an Menschen nimmt ihre vermögenswirksamen Leistungen nicht in Anspruch, größtenteils wohl aus Unwissenheit. Damit wird ein „geschenktes“ Element für Vermögensaufbau und Altersvorsorge links liegen gelassen. VL-Sparen nutzen und gleichzeitig mit ETFs die Chance auf attraktive Wertzuwächse erhalten – das sollte wohl die Devise sein. Und die Praxis zeigt: Genau so setzen viele Arbeitnehmer die Anlage von vermögenswirksamen Leistungen in die Realität um.

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Heinrich Gellertshausen
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