everything possible/shutterstock.com
Economy & Business

Von der Gewerbeanmeldung bis zur Steuererklärung: Das sollten Gründer wissen

Der Schritt in die Selbstständigkeit ist ein großer, der gut überlegt sein möchte. Zwar kann ein eigenes Unternehmen viele Vorteile bringen, dennoch ist es mit großer Verantwortung verbunden. Es gilt also sich gut vorzubereiten, um schon die Gewerbeanmeldung korrekt über die Bühne zu bringen. Und auch im unternehmerischen Alltag ergeben sich immer wieder Situationen, in denen Knowhow besonders wertvoll ist. Nicht zuletzt dann, wenn es an die Steuererklärung geht, denn es gibt viele Möglichkeiten als Selbstständiger Steuern zu sparen.

Gewerbeanmeldung – das gilt es zu beachten

Der Grundstein einer jeden erfolgreichen Selbstständigkeit ist natürlich die Geschäftsidee. Steht diese, kann man einen soliden Business Plan entwickeln. Bevor man mit seiner Idee jedoch an den Start gehen kann, muss man sein Unternehmen anmelden. Gründer haben dabei die Wahl zwischen unterschiedlichen Rechtsformen, die alle spezifische Eigenschaften haben.

Grundlegend unterscheiden sich diese Unternehmensformen darin, wie viele Gesellschafter die Firma gründen, also ob ein Gesellschaftsvertrag beurkundet werden muss, und darin, ob die Haftung beschränkt ist oder nicht. In Deutschland sind vor allem die Rechtsformen Einzelunternehmen, Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) und Personengesellschaft wie oHG oder GBr sehr beliebt. Welche Vor- und Nachteile, die jeweilige Rechtsform für einen Gründer hat, ist im Einzelfall zu prüfen.

Die Gründung einer GmbH muss vom Notariell beurkundet werden – selbiges gilt für alle Arten der Kapitalgesellschaften. Handelt es sich beim Unternehmen um eine Kapitalgesellschaft, ist außerdem eine Eintragung ins Handelsregister erforderlich. Für Kapitalgesellschaften muss außerdem immer ein separates Geschäftskonto eröffnet werden, um das Kapital der Firma klar vom privaten Kapital der Gesellschafter zu trennen.

Beschäftigung von Mitarbeitern

Möchte ein Gründer Mitarbeiter beschäftigen, muss er einige Dinge beachten. Es besteht die Möglichkeit, Mitarbeiter nur geringfügig zu beschäftigen. Doch spätestens dann, wenn Personal im Vollerwerb eingestellt werden soll, gilt es sich gut mit der Materie auseinanderzusetzen. Bei der Anstellung müssen beispielsweise diverse Unterlagen vom Mitarbeiter angefordert werden. Dazu zählen die elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale, die Steuer-ID, das Geburtsdatum sowie der Sozialversicherungsausweis und der Nachweis über die Krankenversicherung. Für ausländische Mitarbeiter muss außerdem eine Arbeits- oder Aufenthaltsgenehmigung vorgelegt werden.

Zudem muss sich der Unternehmer Gedanken darüber machen, ob es in Hinblick auf den Arbeitsschutz Vorkehrungen zu treffen gilt. Dass den Mitarbeitern ein ergonomischer Arbeitsplatz sowie eine ausreichende Versorgung mit Arbeitsmitteln gewährt werden muss, sollte sich von selbst verstehen. Für Gründer kann es außerdem lohnenswert sein, sich in Punkto Personalführung weiterzubilden. Die hiesige IHK kann ein guter Ansprechpartner sein.

Unternehmen und die Steuerpflicht

Wer ein Unternehmen gründet und damit Gewinne erzielen möchte, muss selbstverständlich Steuern abführen. Kleinunternehmer werden dahingehend ein wenig entlastet, denn sich müssen nur eine Einkommensteuererklärung abgeben, jedoch keine Umsatzsteuer an das Finanzamt abführen. Ein entsprechender Hinweis gemäß § 19 UstG (Kleinunternehmerregelung) ist auf Ausgangsrechnungen zu vermerken.

Komplexer wird das Thema Steuerrecht, wenn ein Unternehmer nicht unter der Kleinunternehmerregelung operieren kann. Denn dann besteht die Pflicht zur doppelten Buchführung und zur Umsatzsteuervoranmeldung. Im Laufe des Jahres fällt in einem Unternehmen also eine hohe Steuerlast an. Statistisch gesehen sind Steuern die höchsten Ausgaben in einem Unternehmen. Doch durch gutes Knowhow und zuverlässige Beratung kann man die Steuerlast gezielt und völlig legal senken.

Wie können Unternehmen Steuern sparen?

Der Grund dafür, dass so viele Unternehmen viel zu hohe Steuern zahlen, ist der, dass Steuerberatern, aber auch Buchhaltern oft nicht alle Schlupflöcher bekannt sich. Und davon gibt es einige. So kann oft schon ein Wechsel der Rechtsform dazu führen, dass man bis zu 43% Steuern spart. Unternehmer, die eigene Immobilien in die Firma einbringen, können ihre Steuerlast oft um gute 60% senken.

Auch die Auszahlung von Reisekosten, oder Steuersenkungen für Unternehmer mit Kindern können zu spürbaren Einsparungen führen. Ebenso ist die Tatsache, dass Unternehmer eine private Immobilie über die eigene Firma kaufen und damit Steuern sparen können, ist vielen nicht bekannt. Großes Sparpotential besteht auch für Gründer, die mit Kapitalanlagen handeln – im Unternehmen wird dabei nämlich ein deutlich attraktiverer Steuersatz angewendet als bei der privaten Versteuerung von Kapitalerträgen. Eingesparte Steuern bedeuten vor allem eines: einen höheren Gewinn – also das, was Unternehmer wirklich wollen.

Ähnliche Beiträge

Die neue Waffe des Immobilien-Maklers: Was die KI-Modelle der Zukunft den Maklern bringen

Heinrich Gellertshausen

Die Rolle von KI im Social Media Marketing

Heinrich Gellertshausen

Druckkosten senken: Worauf Unternehmer achten sollten

Heinrich Gellertshausen
WordPress Cookie Hinweis von Real Cookie Banner