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Start-Up: Mögliche Probleme bei der Gründung einer GmbH

Die GmbH gehört zu den klassischen Geschäftsformen bei Unternehmensgründung und überzeugt vor allem durch den Vorteil, dass Geschäftsinhaber nicht mit ihrem Privatvermögen für das Unternehmen haften. Allerdings kann es bei der Gründung einer GmbH bereits zu Problemen kommen, denen wir uns im folgenden Artikel genauer widmen.

Klassische Schwierigkeiten bei der Gründung einer GmbH

Die Gründung eines Unternehmens in der Rechtsform einer GmbH ist mit wenigen Einschränkungen grundsätzlich für jeden Unternehmer möglich. Gleichzeitig gibt es jedoch gewisse Schwierigkeiten und Hürden. Treten frühzeitig GmbH Probleme auf, sollte man sich professionelle Berater als Unterstützung ins Boot holen. Unternehmensberater und Rechtsexperten kennen die vielen Fallstricke rund um die Gründung einer GmbH und können ihre Klienten sicher durch die Gründungsphase begleiten.

Fallstricke beim Startkapital

Eine erste Hürde bei der Gründung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung ist das Aufbringen des Startkapitals oder Stammkapitals. Dieses muss die Höhe von 25.000 Euro betragen und kann von allen Gesellschaftern gemeinsam eingebracht werden. Zwar klingt diese Summe für eine Unternehmensgründung zunächst nicht hoch, sie muss jedoch am Gründungstag in voller Höhe vorliegen und frei von Rechten Dritter sein. Wird eine GmbH von mehreren Gesellschaftern gegründet, verteilt sich die finanzielle Belastung auf alle beteiligten Personen. Übrigens kann das Stammkapital nach dem Gründungstag für betriebliche Zwecke genutzt werden.

Probleme beim Gesellschaftsvertrag

Die an einer GmbH beteiligten Gesellschafter arbeiten in der Gründungsphase einen Gesellschaftsvertrag aus, der Aspekte rund um das Unternehmen regelt. Hierzu gehören beispielsweise der Unternehmensname, Firmenhauptsitz, Firmengegenstand und das Startkapital. Für die Ausgestaltung eines solchen Gesellschaftsvertrags gelten zahlreiche Freiheiten und genau diese können schnell zum Problem werden. Aus früheren Freunden und Geschäftspartnern werden im Laufe des Firmenwachstums nicht selten erbitterte Feinde. Liegt in einem solchen Fall kein sorgfältig ausgearbeiteter Gesellschaftsvertrag vor, können sich die Streitigkeiten bis vor Gericht ziehen. Deshalb sollten Gründer sich für den Gesellschaftsvertrag bestenfalls rechtliche Beratung suchen und alle Details darin genau festhalten.

Die Frage der Haftung

Nach erfolgreicher Gründung einer GmbH haften die Gesellschafter im Fall einer Insolvenz nicht mit ihrem Privatvermögen. Das ist einer der Gründe, weshalb eine GmbH als Geschäftsform so weit verbreitet ist. Vor der offiziellen Gründung, also in der so genannten Vorgründergesellschaft, sieht das jedoch anders aus. Werden bereits zu diesem Zeitpunkt folgenschwere Fehlentscheidungen getroffen, die finanzielle Forderungen nach sich ziehen, müssen die angehenden Gesellschafter auch mit ihrem Privatvermögen dafür haften. Das kann im schlimmsten Fall in der Privatinsolvenz oder einer jahrelangen starken Belastung durch den Schuldenabbau enden.

Um ein derartiges Schicksal zu verhindern, ist deshalb in der Phase einer Vorgründergesellschaft besondere Vorsicht bei allen wirtschaftlichen Aktivitäten geboten. Erst nach erfolgter Gründung entfällt die private Haftung und im Falle einer Insolvenz wäre lediglich das eingebrachte Stammkapital verloren.

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