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Betrug und Unterschlagung: Kriminelle Handlungen mit wirtschaftlichem Bezug aufdecken

Wirtschaftskriminalität ist ein weitverbreitetes Vergehen. Nahezu jedes zweite Unternehmen ist von Diebstahl, Unterschlagung, Betrug, Spionage oder Korruption betroffen. Die Täter sind nicht selten Angehörige des Betriebs. Häufig sind es eher harmlose Unauffälligkeit, die einen Verdacht auslösen. Wichtig ist, dass die Verantwortlichen jedem Verdacht nachgehen. Dies schützt nicht nur vor wirtschaftlichen Schäden, sondern sichert auch eine vertrauensvolle Basis für das Miteinander im Unternehmen.

Ein diskreter Weg einer Meldung oder einem Verdachtsmoment nachzugehen ist die Kontaktaufnahme zu einer Detektei. Die Dunkelziffer innerhalb der kriminellen Handlungen mit wirtschaftlichem Betrug ist hoch. Eine Ursache dafür ist, dass jede Straftat in diesem Bereich eine gewisse Komplexität hat. Der Diebstahl von Firmenvermögen folgt einer anderen Systematik als zum Beispiel ein Einbruch in einen Privathaushalt. Bei einem steuerlichen Vergehen entfällt zusätzlich, dass es kein einzelnes Opfer als Geschädigten gibt. Eine Aufklärung sollte daher in gleicher Weise komplex angesetzt werden, wie die kriminelle Handlung.

Kriminelle Handlungen mit finanziellem Schaden

Diebstahl von Firmeneigentum, Betrug bei der Arbeitszeitabrechnung oder falsche Spesenabrechnungen zählen zu den häufigsten wirtschaftskriminellen Handlungen in einem Unternehmen. Für kleine und mittlere Unternehmen sind die Folgen fatal. Die Täter sind häufig Beschäftigte, die die Strukturen in einem Unternehmen zu ihrem eigenen Vorteil ausnutzen.

Die Konsequenz für Diebstahl und Betrug ist die Kündigung, die auch schon bei geringen Beträgen ausgesprochen werden kann. Hintergrund für eine Entlassung ist dabei häufig nicht der materielle Schaden, sondern das dauerhaft zerstörte Vertrauensverhältnis. Es ist für jedes Unternehmen daher von großer Bedeutung, jedem Verdacht nachzugehen und für eine verantwortungsvolle Klärung der Situation zu sorgen.

Nicht-materielle Schäden

Die Weitergabe von Betriebsgeheimnissen, Spionage oder Hackerangriffe können einem Unternehmen Schaden und indirekt für finanzielle Verluste sorgen. Hackerangriffe auf die IT sind Angriffe von außen und für die Aufklärung ist das Bundeskriminalamt zuständig. Interne Vergehen wie die Weitergabe von Betriebsgeheimnissen können bei einem Verdachtsfall ebenfalls zunächst an eine Detektei weitergegeben werden. Die eigene Kontrolle der Beschäftigten mit einer Videoüberwachung ist rechtlich gesehen heikel.

Unternehmen finden unter Wirtschaftsdetektei München Detektive, die gesetzeskonform Verdachtsfällen in ganzen süddeutschen Raum nachgehen und diskret ermitteln. In Bayern und Baden-Württemberg stehen vertrauensvolle Ansprechpartner sowohl für die Ermittlung als auch die Rechtsberatung und die Prävention zur Verfügung.

Vorbeugende Maßnahmen

Jedes Unternehmen kann gezielte Maßnahmen ergreifen, die wirtschaftskriminelle Handlungen erschweren. Alle kontrollierenden Maßnahmen sind sinnvoll. Überprüfung der Angaben im Bewerbungsverfahren, regelmäßige Kontrollen des Warenbestandes und die Trennung der Buchhaltung von der Kasse sind zielführende Maßnahmen. Klare Strukturen und transparente Arbeitsabläufe erleichtern die Kontrolle. Jeder Kontrollvorgang sollte immer nach dem Vier-Augen-Prinzip erfolgen.

Wichtig ist die IT-Sicherheit mit einem aktuellen Schutzsystem und sicheren Zugangsdaten. Kriminelle Handlungen werden sich nie ganz vermeiden lassen. Sobald Auffälligkeiten auftreten, sollte sofort reagiert werden und Maßnahmen zur Aufklärung ergriffen werden, damit die Arbeitsatmosphäre nicht leidet.

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Heinrich Gellertshausen
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