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Karriere & Bildung

Steuerberater: Wege zum Einstieg ins Steuerwesen

Das Berufsfeld des Steuerberaters ist attraktiv. Für Menschen, die eine analytische Vorgehensweise bevorzugen, ergibt sich ein spannendes und abwechslungsreiches Aufgabenfeld. Erwähnenswert sind die Verdienstmöglichkeiten und die Karrierechancen. Voraussetzung für die Ausübung der Tätigkeit ist die erfolgreich absolvierte Prüfung zum Steuerberater. Für den Weg dorthin gibt es verschiedene Möglichkeiten.

In der Branche wird es gern gesehen, wenn ein Studium aus einem wirtschaftsnahen Studiengang beendet wurde. Der Abschluss in VWL, BWL oder Wirtschaftsrecht gilt als beste für Voraussetzung auf dem Weg zum Steuerberater. Ein weiterer Ausbildungsweg führt über ein duales Studium. Geeignete Studiengänge sind BWL oder Steuerwesen. Der Ausbildungsweg über ein Studium muss immer mit praktischer Erfahrung im Beruf ergänzt werden. Ohne Studium Steuerberater werden ist auch möglich. Dazu kann entweder der Beamtenweg eingeschlagen oder der klassische Ausbildungsweg gegangen werden.

Ausbildung zum Steuerfachangestellten

Die Ausbildung zum Steuerfachangestellten dauert drei Jahre und der Ausbildungsplatz ist eine Steuerkanzlei. Auch Unternehmen mit dem Schwerpunkt Steuerrecht bieten Ausbildungsmöglichkeiten in diesem Bereich an. Die Ausbildung dauert drei Jahre und umfasst grundlegende Kenntnisse in der Buchhaltung und im Steuerrecht. Steuerfachangestellte unterstützen Steuerberater bei der Ausführung ihrer Tätigkeit. Der nächste Schritt zur Steuerberaterprüfung ist die Weiterbildung zum Steuerfachwirt.

Steuerfachwirt

Die Weiterbildung zum Steuerfachwirt ergänzt die bereits erworbenen Kompetenzen um die rechtlichen Aspekte. Der Aufgabenbereich entwickelt sich von der Zuarbeit zur eigenständigen Anwendung des Steuerrechts auf die individuelle Situation von Mandanten. Zusätzlich umfasst die Ausbildung den Kompetenzerwerb für Führungskräfte. Die Weiterbildung dauert in der Regel zwei Jahre und muss mit erfolgreichen Prüfungen zu den vermittelten Themen abgeschlossen werden.

Die Zulassungsvorgaben für die Weiterbildung zum Steuerfachwirt bietet die Möglichkeit zum Quereinstieg. Eine gleichwertige Berufsausbildung zum Rechtsanwaltsfachangestellten oder aus dem kaufmännischen Bereich erfüllt in Verbindung mit steuerbezogener Berufserfahrung, die Zulassungsvorgaben. Interessenten, die über keine Ausbildung in diesem Bereich verfügen, werden zur Fortbildung zugelassen, wenn sie acht Jahre Berufserfahrung in einem steuerberatenden Beruf nachweisen können.

Zulassung zur Steuerberaterfachprüfung

Die Zulassungsbedingungen setzen sich aus der Ausbildung und der Berufserfahrung zusammen. Mit einem Studienabschluss sind die erforderlichen Zeiträume für die praktische Tätigkeit kürzer. In Verbindung mit einem Bachelorabschluss müssen drei Jahre Berufserfahrung vorgelegt werden. Ein Masterabschluss kann zu einer direkten Zulassung nach dem Studium führen. Wurde der Weg der klassischen Ausbildung gewählt, so können es bis zu zehn Jahre sein, die der Beruf ausgeführt werden musste. Die tatsächlich geforderte Praxiserfahrung ist abhängig von dem individuellen Ausbildungsweg, der verfolgt wurde.

Prüfung nicht unterschätzen

Die Steuerberaterprüfung gilt als anspruchsvoll. Es werden drei sechsstündige Klausuren an drei aufeinanderfolgenden Tagen geschrieben. Hinzukommt eine mündliche Prüfung. Wer besteht, hat einen Abschluss erreicht, der in der Wirtschaft einen außergewöhnlich hohen Stellenwert hat und der für Qualität steht. Lernen und Zeitaufwand lohnen sich, da Steuerberatern nach der bestandenen Prüfung viele Türen und Möglichkeiten offen stehen.

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