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Gesellschaft

Unfallgutachten bei Verkehrsunfall: Tipps für Betroffene

Im Straßenverkehr kommt es innerhalb Deutschlands jeden Tag zu einer Vielzahl von Verkehrsunfällen. Alleine im Jahr 2019 wurden mehr als 2,6 Millionen Verkehrsunfälle registriert. Entsteht dabei nur ein Sachschaden an den beteiligten Fahrzeugen, kann ein Unfallgutachten dabei helfen, die eigenen Ansprüche gegenüber dem Unfallverursacher durchzusetzen. Was man bei Unfallgutachten beachten muss und wie man diese in Auftrag gibt, dazu erfährt man hier mehr.

Unfallgutachten: Das muss man wissen

Hat es im Straßenverkehr zwischen zwei oder mehr beteiligten Verkehrsteilnehmern einen Unfall gegeben, sollte man zunächst Ruhe bewahren, die Unfallstelle absichern und sicherstellen, dass es keine verletzten Personen gibt. Ist das nicht der Fall, bleibt das Ärgernis des Sachschadens am PKW und genau hier kommen Gutachter ins Spiel, die ein neutrales Unfallgutachten erstellen. Ein solches Gutachten kann zur späteren Schadensregulierung über die Versicherung des Unfallverursachers sehr wichtig sein, um den tatsächlich entstandenen Schaden in vollem Umfang erstattet zu bekommen.

Über Gutachterix finden Unfallbeteiligte schnell und unkompliziert einen geeigneten Gutachter. Der Anbieter betreibt Niederlassungen in ganz Deutschland, von denen aus Gutachter direkt zum Unfallort, in die Werkstatt oder zum Fahrzeugbesitzer nach Hause kommen und nach einer eingehenden Begutachtung des Fahrzeugs ein Gutachten erstellen.

Warum Gutachten statt Kostenvoranschlag?

Das Hinzuziehen eines Gutachters ist bei Verkehrsunfällen mit geklärter Schuldfrage nicht zwingend erforderlich. Einige Fahrzeughalter setzen stattdessen darauf, einen Kostenvoranschlag von der Werkstatt bei der gegnerischen Versicherung einzureichen und darüber den entstandenen Schaden regulieren zu lassen. Das hat jedoch den Nachteil, dass in einem solchen Kostenvoranschlag für notwendige Reparaturarbeiten weder ein Nutzungsausfall noch eine Wertminderung berücksichtigt sind und der Fahrzeughalter hierfür keine Entschädigung erhält.

Wird hingegen ein Gutachter mit einem Unfallgutachten beauftragt, berücksichtigt dieser auch die Dauer einer Nichtnutzung und den mit dem Schaden verbundenen Wertverlust des Fahrzeugs. Hieraus ergibt sich für einen unverschuldeten Unfallbeteiligten eine höhere Entschädigung. Sich selbstständig mit der gegnerischen Versicherung auf eine Schadensregulierung zu einigen ist ebenfalls meistens nicht von Vorteil für das Unfallopfer. Auch hierbei werden die Wertminderung des Fahrzeugs und Kosten für einen notwendigen Leihwagen aufgrund des Nutzungsausfalls nicht berücksichtigt.

Außerdem muss man viel Zeit in die Regelung eines solchen Schadens investieren und sich nicht selten in komplexe Sachverhalte einarbeiten. Das ist für Laien meistens nur schwer möglich und fällt daher oft zum persönlichen Nachteil aus. Erfahrene Gutachter sind hingegen als Experten auf ihrem Gebiet eine zuverlässige Instanz zur Erfassung des tatsächlich entstandenen Schadens durch einen Verkehrsunfall. In Anspruch nehmen kann man die Dienste von Gutachtern außerdem für ein Wertgutachten bei einem geplanten Fahrzeugverkauf oder Fahrzeugkauf, um hier den bestmöglichen Preis zu bezahlen oder zu erhalten.

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Heinrich Gellertshausen
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