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Karriere & Bildung

Wer zahlt eine Umschulung nach einem Arbeitsunfall?

Ein Arbeitsunfall stellt eine große physische und mentale Belastung für die betroffene Person dar. Schlimmer noch, wenn der Vorfall zu bleibenden Schäden führt und die Ausübung des aktuellen Berufs unmöglich ist. In diesen Fällen ist eine Umschulung eine gute Möglichkeit, dauerhaft den Weg zurück in den Arbeitsmarkt zu finden. Bei dieser Bildungsmaßnahme handelt es sich um eine verkürzte Ausbildung, die den Einstieg in eine andere Tätigkeit ermöglicht. Angesichts der hohen Kosten für die berufliche Neuorientierung lohnt sich ein Blick auf die verschiedenen Förderungsmöglichkeiten.

Diese Fördermöglichkeiten stehen für eine Umschulung zur Verfügung

Der Start in ein neues Tätigkeitsfeld ist mit hohen Kosten verbunden. Dies umfasst – neben den Kursgebühren – Ausgaben für Arbeitsmittel, Kleidung und die Anfahrt zur Bildungsstätte. Nicht zuletzt muss der Lebensunterhalt während der Umschulung gesichert sein. Die gute Nachricht: Viele Umschulungen sind förderfähig! Welche staatliche Institution zuständig ist, hängt vom Grund für den beruflichen Neustart ab. Bei einer Umschulung wegen Krankheit ist die Agentur für Arbeit beziehungsweise das Jobcenter die richtige Anlaufstelle. Bei 15 vollen Beitragsjahren kommt auch eine Förderung über die Rentenversicherung infrage.

Sonderfall: Berufliche Neuorientierung aufgrund eines Arbeitsunfalls

In bestimmten Fällen können Sie für Ihre Umschulung die Unterstützung der Berufsgenossenschaft in Anspruch nehmen. Falls ein Arbeitsunfall, eine Berufskrankheit oder eine Gesundheitsschädigung durch Dritte (sofern Sie Anspruch gegen dessen Unfallversicherung haben) die berufliche Neuorientierung erzwingt, übernimmt sie die anfallenden Kosten.

Die finanzielle Förderung umfasst:

  • Kursgebühren für die Umschulung
  • Übergangsgeld
  • Arbeits- und Lernmittel
  • Fahrtkosten zwischen Wohnort und Bildungsstätte
  • Verpflegung (ab acht Stunden inklusive Anfahrtzeit)
  • Kosten für die Unterbringung vor Ort (sofern erforderlich)

Wichtig: Die Höhe der Förderung legt die Berufsgenossenschaft im Einzelfall fest. Zudem handelt es sich bei der finanziellen Unterstützung um eine Ermessensleistung, auf die Sie keinen Rechtsanspruch haben. Mit der richtigen Vorbereitung erhöhen Sie die Chancen auf eine Bewilligung deutlich.

Beantragung von finanzieller Unterstützung für Ihre Umschulung

Falls Sie einen Arbeitsunfall erlitten haben und nicht mehr in Ihrem aktuellen Beruf arbeiten können, ist die Berufsgenossenschaft für die Förderung zuständig. Neben der formellen Beantragung beinhaltet der Bewilligungsprozess auch ein Gespräch mit einer Sachbearbeiterin beziehungsweise einem Sachbearbeiter. Um sich optimal vorbereiten zu können, sollten Sie sich zunächst mit den Voraussetzungen für eine Umschulungsförderung vertraut machen.

Für eine Förderung muss die Umschulung…

… auf den Einstieg in einen staatlich anerkannten Beruf abzielen
… mit den gesundheitlichen Einschränkungen vereinbar sein
… den Lebensunterhalt dauerhaft sichern
… der persönlichen Eignung entsprechen

Beachten Sie, dass die Berufsgenossenschaft Alternativen zur Umschulung vorschlagen kann. Beispiele sind eine mehrwöchige Kur, Rehabilitationskurse oder eine Wiedereingliederung mit stufenweise steigender Arbeitszeit. Allerdings: Ist das Scheitern dieser Maßnahmen absehbar, ist die Förderung Ihrer Umschulung sehr wahrscheinlich.

Der Antrag auf Kostenübernahme wurde abgelehnt – und nun?

Viele Anträge scheitern allein aufgrund der falschen Zuständigkeit. Prüfen Sie zunächst, ob Sie Ihre Umschulung durch die Rentenversicherung oder das Arbeitsamt finanzieren können. Basiert die Ablehnung auf einem anderen Grund, sollten Sie Ihren Antrag überarbeiten. Führen Sie schlüssig aus, welche körperlichen und mentalen Beschwerden Sie aufgrund des Arbeitsunfalls erleiden und betonen Sie die Notwendigkeit der Umschulung. Belegen Sie Ihre Aussagen mit einem ärztlichen Attest. Tipp: Bleiben Sie – sofern möglich – in derselben Branche. Dies erhöht die Chancen auf Bewilligung Ihres Förderantrags, da Ihre persönliche Eignung für diesen Tätigkeitsbereich bereits durch Ihre erste Ausbildung sowie Ihre Berufserfahrung belegt ist.

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