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Arbeitsschutzkleidung im Beruf: Darauf müssen Beschäftigte achten

Das Thema Arbeitsschutz, vorallem im Hinblick auf die Arbeitsschutzkleidung, ist für Arbeitnehmer und Arbeitgeber nicht selten ein heikles Thema. Gerade in Deutschland müssen viele Normen und Gesetze eingehalten werden. Gleichzeitig wollen Unternehmen natürlich sparen. Dieser Artikel zeigt, worauf insbesondere Beschäftigte achten sollten.

Wer muss Arbeitsschutzkleidung tragen?

In Deutschland ist sehr klar geregelt, welche Berufsgruppen eine Arbeitsschutzkleidung tragen müssen und welche nicht. Dabei gilt es zunächst, zwischen Arbeitsschutz- und normaler Arbeitskleidung zu unterscheiden. Arbeitsschutzkleidung erfüllt den Zweck, den Arbeitnehmer mit den Beruf einhergehenden Jobrisiken bestmöglich zu schützen. Wann das der Fall ist, ist gesetzlich vorgegeben. Wenn es zu einem Unfall kommt, prüfen die Versicherungen sehr genau, ob angemessene Arbeitsschutzkleidung vom Arbeitgeber bereitgestellt und getragen wurde. Auch daher ist die richtige Arbeitsschutzkleidung in vielen Berufsgruppen Pflicht – ansonsten müsste nämlich der Arbeitgeber für entstandene Schäden haften. Das gilt freilich nicht, wenn sich der Arbeitnehmer dagegen entscheidet, die Arbeitsschutzkleidung zu tragen.

Arbeitsschutzkleidung bezeichnet alle Formen der Kleidung, die gegen Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten schützen. So müssen Bauarbeiter beispielsweise festes Schuhwerk (im Zweifel mit Stahlkappe) und einen Helm tragen. Ärzte sind ebenfalls dazu angehalten, solche Schuhe zu tragen, in denen keine Spritzennadel eindringen kann. Mit ihrer generellen Berufsbekleidung muss das allerdings nicht immer etwas zu tun haben. Wenn Arbeitskleidung keinen Schutz im eigentlichen Sinne bietet, sondern lediglich dem Wiedererkennungswert dient, spricht man von Arbeitskleidung. Das trifft sowohl auf die weißen Kittel der Ärzte, als auch auf die Corporate Identity einer Fast-Food-Kette zu.

In jedem Fall ist aber klar: Der Arbeitnehmer hat das Recht, seine Mitarbeiter zum Tragen einer bestimmten Kleidung zu verpflichten. Das kann entweder eine spezielle Uniform oder ein genereller Dresscode (Anzug, schwarz-weiß) sein. Mit Arbeitsschutz hat das dann aber wenig zu tun.

Wer trägt die Kosten für die Arbeitsschutzkleidung?

Wie bereits erwähnt, ist Arbeitsschutzkleidung in vielen Berufsgruppen gesetzlich vorgeschrieben. In diesen Fällen ist der Arbeitgeber nicht dazu verpflichtet, die Kosten für die Schutzkleidung zu übernehmen. Er muss die Arbeitnehmer lediglich auf ihre Pflicht, Schutzkleidung zu tragen, hinweisen. Im Zweifelsfall müssen die Beschäftigten dann selber dafür Sorge tragen, dass sie die richtige Schutzkleidung kaufen. Anders verhält es sich beim ebenfalls oben genannten Beispiel der Arbeitskleidung ohne Schutzfunktion. Will der Arbeitgeber lediglich, dass die Mitarbeiter im Sinne eines einheitlichen Unternehmensauftritts bestimmte Kleidung tragen, muss er diese zur Verfügung stellen.

Arbeitnehmer sind keineswegs dazu verpflichtet, diese Kleidung selbst zu beschaffen oder die Kosten dafür auf irgendeine Art und Weise selbst zu tragen. Leider gibt es immer wieder Fälle, in denen die Arbeitgeber diese Kosten auf die Mitarbeiter umwälzen wollen. Wer seine Rechte als Arbeitnehmer kennt, kann sich dem widersetzen – und im Zweifel sogar vor das Arbeitsgericht ziehen.

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