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Lohnbuchhaltung: Selbst übernehmen oder auslagern?

Die Lohnbuchhaltung gehört zu den essentiellen Aufgaben in Unternehmen mit Angestellten. Diese sind nach §108 GewO nämlich dazu verpflichtet, ihren Angestellten eine Lohn- oder Gehaltsabrechnung auszuhändigen. Hierbei gibt es zahlreiche Richtlinien, Vorgaben und Fristen zu beachten. Ob es sich lohnt, eine Fachkraft für Lohnbuchhaltung einzustellen, sich als Unternehmer selbst in den Themenbereich einzuarbeiten oder die Lohnbuchhaltung an externe Dienstleister auszulagern, dieser Frage sind wir auf den Grund gegangen.

Auslagerung der Lohnbuchhaltung: Vorteile und Wissenswertes

Gerade in kleinen und mittelständischen Unternehmen fehlt es oft an Fachpersonal für die notwendige Lohnbuchhaltung. Hier können Experten helfen und als externe Dienstleister die komplette Lohnbuchhaltung für Unternehmen übernehmen. Umfangreiche Informationen zu einem Frankfurter Anbieter für Lohnbuchhaltung findet man auf www.ra-te.de. Die erfahrenen Steuerberater bieten ihren Service für Unternehmen jeder Größe und Branche an und tragen dadurch zur Entlastung der firmeneigenen Verwaltung bei. Darin besteht ein wichtiger Vorteil, wenn man die Lohnbuchhaltung an einen externen Dienstleister auslagert. Das eigene Verwaltungspersonal hat mehr Kapazitäten für andere anfallende Aufgaben im unternehmerischen Geschäftsalltag.

Ein weiterer Vorteil ergibt sich aus der Tatsache, dass sich die Vorgaben im Rahmen der Lohnbuchhaltung jährlich ändern und ein stets aktueller Wissensstand mit Weiterbildungen und viel zeitlichem Aufwand verbunden ist. Solche Weiterbildungen der Mitarbeiter rechnen sich besonders für kleinere und mittelständische Unternehmen oft nicht. Auch Start-Ups haben hierzu nur selten ausreichende finanzielle und personelle Kapazitäten. Externe Dienstleister hingegen übernehmen die Schulungen für ihre Angestellten und sind dadurch immer auf einem aktuellen Wissensstand.

Die Einstellung einer zusätzlichen Fachkraft für Lohnbuchhaltung rechnet sich in den meisten Fällen für kleine bis mittelständische Unternehmen ebenfalls nicht und birgt zudem das Risiko, dass diese aufgrund von Krankheit oder Urlaub über längere Zeit ausfallen kann. Beim Outsorcing der Lohnbuchhaltung kann man sich als Unternehmer hingegen auf eine pünktliche und korrekte Lohnabrechnung für seine Mitarbeiter verlassen.

Lohnbuchhaltung lieber selber machen?

Wer es als Unternehmer in Betracht zieht, die Lohnbuchhaltung von den eigenen Mitarbeitern erledigen zu lassen oder höchstpersönlich durchzuführen, der sollte dabei den zeitlichen Aufwand genau abwägen. Damit ist nicht nur das Erstellen der Abrechnungen gemeint. Vielmehr muss auch ausreichend Zeit für die notwendige Einarbeitung in diese komplexe Thematik und notwendige Weiterbildungen für einen stets aktuellen Wissensstand berücksichtigt werden. Um das zu vermeiden, kann man selbstverständlich eine entsprechend ausgebildete Fachkraft einstellen. Ob die Personalkosten allerdings niedriger als die Kosten für einen externen Anbieter für Lohnbuchhaltung sind, muss im Einzelfall berechnet werden und hängt vor allem von der Betriebsgröße an.

Fazit

In großen Unternehmen mit entsprechend hoher Zahl von Angestellten sind eigene Fachkräfte für Lohnbuchhaltung in der Regel die finanziell sinnvollste Lösung. Je kleiner ein Unternehmen jedoch ist, desto fehleranfälliger und zeitintensiver ist die Einarbeitung eines Mitarbeiters in das Thema der Lohnbuchhaltung. Hier bieten externe Dienstleister in der Regel einen hohen Mehrwert.

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